1. Grundstücksrecht

„Keinen Grundstückskaufvertrag abschließen ohne anwaltliche Überprüfung“ – diesen Ratschlag können wir nur immer wiederholen. Schnell werden hier Fehler gemacht. Wir führen für Sie sog. Due Diligence-Überprüfungen durch. Damit erhalten Sie eine kompakte Risiko-Überprüfung unter Berücksichtigung insbesondere des Zustandes des Kaufobjektes, etwaiger Mietverträge und natürlich dem Inhalt des Kaufvertrages. Wir übersetzen Ihnen das Fachchinesisch des notariellen Kaufvertrages. Sprechen Sie mit uns. Für einen geringen Pauschalbetrag begleiten wir Ihre Kaufvertragsverhandlungen.

Wir kennen die wirtschaftlichen Zusammenhänge und sind in den oft notwendigen Gesprächen mit der finanzierenden Bank deren kompetenter Gesprächspartner auf Augenhöhe. Gerne helfen wir Ihnen bei Schwierigkeiten mit den Grundbuchämtern, denn wir kennen die dort tätigen Rechtspfleger.

Natürlich sind wir auch nach Abschluss des Kaufvertrages für Sie da. Zahlreiche Rechtsfragen können hier auftauchen: Gewährleistungsrechte, Erschließungskosten, Wegerechte, sonstige Dienstbarkeiten. Dies sind nur einige Themen. Oft geht es in diesen Bereichen um Streitigkeiten von erheblicher finanzieller Bedeutung für unsere Mandanten. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und besprechen mit Ihnen die Angelegenheiten umfassend, so dass gemeinsam eine Entscheidung getroffen werden kann.

2. Mietrecht

Die Miete, insbesondere von Wohnungen und Geschäftsräumen, ist der Schwerpunkt unserer Kanzlei. Hier vertreten wir einzelne Mieter, wie auch Vermieter einer einzelnen Eigentumswohnung oder Gesellschaften mit mehr als 10.000 Einheiten. Die klassischen Themen sind hierbei:

  • Entwurf und Optimierung von Wohnmietverträgen und gewerblichen Mietverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen
  • Mängel an der Mietsache
  • Prüfung der Nebenkostenabrechnung
  • Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen
  • Räumungs- und Zahlungsklagen

Natürlich ist dies nur eine kleine Auswahl. Denn die Streitfelder im Mietrecht sind vielschichtig. Dabei wird immer wieder übersehen, dass kaum ein anderes Rechtsgebiet von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mehr geprägt wird. Mittlerweile hat der BGH zu fast allen Rechtsproblemen Entscheidungen getroffen, an denen sich auch die örtlichen Gerichte orientieren. Daher ist hier der Ausgang des Rechtsstreits sehr gut kalkulierbar. Wir kennen diese Rechtsprechung genau.

3. Wohnungseigentumsrecht

Der Kauf einer Eigentumswohnung will wohl überlegt sein. Es wäre schon grob fahrlässig, ohne anwaltliche Hilfe einen Kaufvertrag zu unterschreiben. Wir sind auf die Vertragsprüfung spezialisiert. Unabhängig von der Höhe des Kaufvertrages bieten wir diese Vertragsprüfung für einen günstigen Pauschalpreis an. Wir begleiten Sie durch Kaufvertragsverhandlungen und erklären Ihnen das „Fachchinesisch“ des Notarvertrages. Elementar sind hier Klauseln über die Gewährleistung, die Absicherung des Kaufpreises usw. Machen Sie hier Fehler, wird es später oft sehr teuer.

Aber auch innerhalb der Miteigentümergemeinschaft begleiten wir Sie; als Eigentümer, Eigentümergemeinschaft oder als Verwalter. Wir vertreten zahlreiche mittelständische Unternehmen, die als Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums tätig sind. Unsere Inhouse-Seminare sind sehr gefragt und vermeiden schon frühzeitig Fehler. Wir optimieren Verwalterverträge und sonstige Muster, wie Einladungen zu Eigentümerversammlungen, so, dass sie gerichtlich nicht angreifbar sind.

4. Nachbarrecht

Als Eigentümer eines Grundstücks dürfen Sie zwar dort – fast – alles tun und tnterlassen, was Sie wollen. Aber der frömmste kann nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Dieser Satz aus Schillers Wilhelm Tell ist leider nach wie vor aktuell und die Ursache vieler Rechtsstreitigkeiten.

Im Nachbarrecht sind zahlreiche Rechtsvorschriften zu beachten: Das Baurecht, das BGB, das Nachbarschaftsgesetz, ja zum Teil sogar das Grundgesetz. Hier kann man leicht die Übersicht verlieren. Dabei haben gerade Rechtsfragen im Nachbarrecht für die Betroffenen eine hohe Bedeutung. Denn mit seinem Nachbarn hat man im Zweifel auch die nächsten Jahre noch zu tun.

Oft besteht die besondere Schwierigkeit darin, dass über Jahre hinweg die nachbarrechtlichen Vorschriften nicht beachtet wurden und man damit schiedlich-friedlich miteinander lebte. Dann aber kommt – oft wegen einer Nichtigkeit – der Knall und das Erbsenzählen beginnt.

Als eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt u.a. auf Nachbarrecht sind in der Lage, mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und Diplomatie Ruhe in die Auseinandersetzung zu bringen, um so für die Zukunft ein friedliches Miteinander wieder herzustellen. Dabei hilft natürlich die Kenntnis davon, was rechtlich zulässig ist: Grenzabstände, Gestaltung der Grundstücksgrenze und des eigenen Grundstücks sind nur einige Teilbereiche.

Wir unterstützen Sie im Schriftverkehr und der sonstigen Kommunikation mit Ihrem Nachbarn, vor den Schlichtungsstellen und den Gerichten; engagiert und kompetent, bis wir gemeinsam Ihr Ziel erreicht haben.

5. Maklerrecht

Wir beraten Mandanten von beiden Seiten: Makler und Maklerkunden. Die besondere Schwierigkeit des Maklerrechts besteht in dem fast gänzlichen Fehlen von gesetzlichen Vorschriften. Gerade in diesem Bereich ist es daher elementar, die Rechtsprechung zu kennen.

So muss z.B. ein Maklerkunde nicht davon ausgehen, dass ihn die Leistung des von ihm beauftragten Maklers etwas kostet. Denn der Makler könnte auch mit der anderen Partei eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen haben. Insofern hat für den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen im Zweifelsfall eher der Makler die Beweislast. Theoretisch reicht zwar als Grundlage für die Provisionszahlung auch eine mündliche Vereinbarung oder ein deutlicher Hinweis auf die sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Alle Rechte und Pflichten sollten jedoch meist in Form eines Maklervertrags detailliert beschrieben werden.

Auch mit einem Maklervertrag ist die Provision nur dann fällig, wenn der Makler das vereinbarte Ziel - etwa für einen Haus einen Käufer zu finden - erreicht hat. Maklerkunden müssen sich entscheiden, ob sie einem Makler den Auftrag exklusiv vergeben möchten (Alleinauftrag) oder mehrere Makler gleichzeitig auf ihr Objekt ansetzen wollen. Oftmals geht es bei Streitigkeiten aus Kundensicht aber nicht um die Vereinbarung vorab, sondern was im Anschluss passiert ist: Was tun, wenn der Makler keinen Käufer findet, dieser aber auf seinen Vertrag besteht? Welche Ansprüche haben Sie, wenn der Käufer den Notartermin platzen lässt? Und wie verhalten Sie sich am besten, wenn der Makler einen Käufer zitiert, den Sie als Erstes ins Spiel gebracht hatten? Solche und ähnliche Fragen klären wir für Sie – zuverlässig und rechtssicher. Denn wir kennen die örtliche Rechtsprechung

Im Maklerrecht entwerfen, bearbeiten und verhandeln die Anwälte der Kanzlei Detlef G.O. Baarth Verträge und betreuen die Vertragsdurchführung einschließlich der streitigen Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Die Erarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen und ihre ständige Anpassung an die neueste Rechtsprechung sind wichtige Teilbereiche dieser Tätigkeit.

Detlef G.O. Baarth, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, betreut unter anderem Immobilienmakler, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagenten, Maklerpools und Fondplattformen umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sein Team und er helfen bei der Gestaltung der Verträge, beraten in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, bei Provisionsstreitigkeiten sowie in allen sonstigen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Bei unserer Tätigkeit für Maklerkunden gehen wir konsequent gegen die „schwarzen Schafe“ der Branche vor. Wir holen zu Unrecht gezahlte Provisionen zurück und schützen Sie vor der ungerechtfertigten Inanspruchnahme. Leider müssen Makler erst in Zukunft für Ihre Zulassung besondere Kenntnis vorweisen. Dadurch gibt es unter ihnen leider – neben sehr engagierten und korrekten Berufsträger – zahlreiche Makler mit „Wildwestmethoden“. Hier brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.